Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen dem Einsatzleiter der Feuerwehr zur Orientierung und Gefahrenbeurteilung. Die Anforderungen an Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 geregelt.

In nachfolgend aufgeführten Verordnungen und Richtlinien sind Feuerwehrpläne vorgeschrieben und müssen bereits bei der Bauvorlage eingereicht werden.

  • Verkaufsstätten-Vorordnung
  • Versammlungsstätten-Verordnung
  • Industriebau-Richtlinie
  • Schulbaurichtlinie

Notwendigkeit und Umfang der Feuerwehrpläne stimme ich gerne für Sie mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ab.